Wird in der Vorstandssitzung jetzt Roundup getrunken?

Heute mal wieder ein Einschreiben des Kleingartenvereins  Erholung e.V.  von der Post abgeholt.  O Wunder, diesmal nicht eingeworfen. Na ja, Schwamm drüber. Kommen wir zuerst zu der Abschätzung. Es ist interessant, dass die „wilde“ Wiese nicht in der Abschätzung bewertet wurde. So ist es doch einleuchtend, dass die Kulturpflanzen seit dem Tage der Räumung am 03.08.2017 noch weiter wuchsen. Aber dieses war wohl das Kalkül der Herren K……, D…….. und St………., um den Preis weiter zu drücken. Auch wenn der Herr R in die Abschätzung nicht alle Pflanzen aufnahm, erschien dieses wahrscheinlich dem Vorstand des Kleingartenvereins Erholung e.V. in Herne, Emscherstraße 83, noch zu hoch.

Hatte ich doch in dem Rechtstreit mit diesem gemein- nützigen Verein eine Summe von ca. 3000,00€ als Streitwert angegeben, wurde dies vom Verein im Schreiben an das Amtsgericht lapidar abgewertet mit der Aussage

„Sinn und Zweck des Kleingartenwesens ist es und war es schon immer, auch den ärmeren Bevölkerungsschichten eine Möglichkeit zu bieten, für geringes Geld einen Kleingarten zu bewirtschaften zu können.

Die preislichen Vorstellungen der Beklagten über die Höhe des zu erwartenden Entschädigungsbetrages sind mithin nicht maßgeblich. „

So ist es nunmehr schon eine Lachnummer, dass die Abschätzung, obwohl nicht alles bewertet wurde von dem vom Verpächter gestellten Wertermittler ohne unsere Anwesenheit, eine Höhe von 3980,00€ zuzüglich 450,00€ für das Rekultivieren der Parzelle ergab, die eigentlich in der Verantwortung des Vorstandes des Kleingartenvereins Erholung e.V. liegt.

Natürlich weiß man ja von diesem Vorstand des Kleingartenvereins Erholung e.V., dass Gesetze, Gerichtsurteile, Satzungen und Verordnungen mehr Schall und Rauch sind. Bei der Endabrechnung ist allerdings zu vermuten, dass der Vorstand statt Wodka nunmehr auf Roundup und Blaukorn umgestiegen ist.

Frei nach dem Motto, wir haben zwar keine Grundlage, aber als gemein- nütziger Verein fordern wir, was das Zeug hält. So fängt es schon bei der Pacht an. 431qm x 0,24€ = 103,44€. Gefordert von diesen gemein – nützigen Kleingartenfunktionären 107,75 €.

Obwohl wir, gottseidank in dieser gemein-nützigen Kleingartenorganisation seit Mai 2015 keine Mitglieder mehr sind, fordern diese Kleingartenfunktionäre doch tatsächlich 73,00€ für Leistungen, die eigentlich nur Mitgliedern zustehen. Hatten Herr K…… und Frau N…….. einfach nur vergessen, sie beim Verband zu kündigen? Kannte man ja schon von der Verbandszeitung. Somit ergibt sich eigentlich ein Guthaben von 21,29 € für 2015.

Eine Grundlage für die Forderung der Verwaltungsgebühr für 2016/17 in Höhe von 165,00€ (2017 sogar für 12 Monate berechnet) gibt der Pachtvertrag überhaupt nicht her. So komme ich anstatt den 165,00€ Soll auf zuviel gezahlten Beitrag von 49,58 Haben.

Auch für die Forderung von 450,00 € als Entgelt für die Fronarbeit zur der Erhaltung des öffentlichen Grüns entbehrt jedweder Grundlage. Im Pachtvertrag steht auch hierüber nichts. Allenfalls können für 2015 noch 50,00 € gefordert werden, obwohl wir keine Pflichtstunden verweigert haben.

Obwohl durch den unermüdlichen Einsatz des Stadtverbandes Herne-Wanne e.V. mit dem Energieversorger stiegen die Verbrauchskosten für Wasser und Strom kontinuierlich. So ist es mehr als verwunderlich, dass von dem Vorstand des Kleingartenvereins Erholung, namentlich Herr K…. und Frau N………., die Gebühren von 2017 auch rückwirkend genommen werden. Dass die Zählwerke nicht geeicht, wir eigentlich zu den Ableseterminen immer anwesend waren, spielt nur eine Nebenrolle, indem nun die Anzeige an das Eichamt rausgeht.

Das wir den vom Verpächter angeforderten Wertermittler bezahlen sollen, ist nun mal von dieser gemein- nützigen Kleingartenorganisation so gewollt. Ist zwar ärgerlich, aber was solls.

Bei dem letzten Posten der sogenannten Endabrechnung des Herrn Kaiser und der Frau Neuenhaus ist der Schritt zum Rechtsanwalt vorprogrammiert. Hatte doch der gemein -nützige Vorstand des Kleingartenvereins Erholung e.V. im Februar 2015 mir eine Abmahnung über einen Rechtsanwalt zukommen lassen. Immerhin ließ der Kleingartenverein Erholung e.V. sich die unberechtigte Strafbewehrte Unterlassungserklärung damals 1019,83€ kosten. Es ist müßig zu sagen, dass diese damals nicht unterschrieben wurde.  So ist es schon verwunderlich, dass die Anwaltskosten von 300,00€ für den privaten Rechtsstreit, die aus der Vereinskasse bezahlt werden sollte, hier nicht zusätzlich auch aufgeführt wurde. Aber was kann man von Kleingartenfunktionären aus einer Erziehungsanstalt der Natur schon verlangen, wo alles auf den Erhalt dieser überholten Organisation ausgerichtet ist und weniger auf den „Kleingärtner“.

In diesem Sinne

Heil Cäsar, es lebe der Vereinswirt.

PS:

Vielleicht sollte der Herr K…… und die Frau N……….. mal den Rechtsbeistand des Stadtverbandes der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. befragen, ob wirklich ein Garten verkauft wird oder nicht doch nur neu verpachtet.

So ist denn den „sogenannten Gartenfreunden in Verbindung mit diesem Vorstand angeraten, sich strikt an den Skeletten zu halten. Nichts sehen, Nichts hören und vor allen Dingen nicht öffentlich etwas zu sagen. Abschließend wünsche ich dem Kleingartenverein Erholung e.V. unter seinem Vorstand genau das, was den Kleingartenanlagen „Am Pütterweg“, Verein der Gartenfreunde Groß Altona, Unsere Scholle, Sommerfreude passiert ist.