Nun sind es drei Monate her, dass wir aufgrund von Verleumdungen, Lügen und unwahren Tatsachenbehauptungen unsere Parzelle geräumt haben. Dieses wurde wiederholt dem Vorstand des Kleingartenvereins Erholung e.V. in Herne angezeigt. Außer falschen Behauptungen bezüglich der Übergabe und Drohungen keine Reaktion aus dieser Anlage in Herne.
Bezeichnend ist doch für den Vorstand dieses Kleingartenvereins schon der Willkommensgruß im Eingangsbereich dieser wohlgepflegten Anlage.
So scheint es doch nötig, im Aushangkasten die Aussagen eines Herrn Friedhoff, Fachbereichsleiter der Stadt Herne zu veröffentlichen, indem Strafen für das Entsorgen von Abfall aufgeführt werden.
Wie entsorgt denn der normale Kleingärtner seinen Abfall? Beachtenswert ist doch die Tatsache, dass die 114 Parzellen nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. Auch eine öffentliche Toilette ist in der wohlgepflegten Anlage nicht vorhanden und der normale Pächter hat keinen unbeaufsichtigten Zugang zum vom Vorstandsvorsitzenden bewirtschafteten Vereinsheim.
Wie entsorgt nun der Kleingärtner in der wohlgepflegten Anlage sein Schwarzwasser, sprich seine eigenen Fäkalien. Ich glaube kaum, das dieser nach Hause, z.B. nach Gelsenkirchen fährt.
So verwundert es nicht, dass in einer Vielzahl der Parzellen gekachelte Toilettenräume natürlich mit Wasserspülung vorhanden sind. Vereinzelt sieht man natürlich bei einigen umweltbewussten Kleingärtnern auch Chemie oder Trockentoiletten.
Nun stellt sich doch berechtigterweise die Frage, warum denn in der wohlgepflegten Kleingartenanlage Erholung für einen Hundehaufen mit Strafe gedroht wird, während andererseits die Kleingärtner ihr Schwarz-/ Grauwasser (Fäkalien, Waschwasser, Speisereste oder sonstiges) ins Grundwasser einleiten dürfen.
Zeugt es doch jetzt vom Sachverstand der elitären Kleingärtnerfunktionäre des Kleingartenvereins Erholung, dass weder bei den Begehungen (welche Begehungen?) noch bei eventuellen Übergaben ein Rückbau der Sickergruben verlangt wird. Wichtiger sind hier doch der Rückbau/ das unbrauchbar machen der Kamine oder auch das Abmahnen von Piratenflaggen über verrotteten Toren.
Geht man von der Vorsitzenden des Stadtverbandes der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. aus, ist eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes nicht von Nöten und hiernach fällt in einem Kleingarten kein Abfall an. Also ignoriert man geflissentlich das menschliche Bedürfnis und nimmt stillschweigend das Verschmutzen des Grundwassers in Kauf. Wo hatte sie nochmal ihre Parzelle? Natürlich in der Kleingartenanlage Erholung e.V.. Ob sie auch eine Sickergrube hat? Natürlich !
Sieht man sich nun die Rechtslage der EU, des Bundes, des Landes und der Komunen an, sollte man doch eigentlich von elitären Funktionären des Kleingartenwesens erwarten können, dass sie ihre eigene Gartenordnung beachten. Steht doch dort seit 2002 unter Umweltschutzmaßnahmen 10 (i):
„Der KG-Pächter verpflichtet sich, die Wasserschutzbestimmungen einzuhalten und Verstöße Dritter hiergegen zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für das Verbot einer Versickerung von Abwässern“.
Und wird in diesem kleingärtnerisch gemein- nützigen Verein nicht sogar ein Zweck betont und zwar die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes?
Wenn man nicht von einer tolerierten Umweltverschmutzung der elitären Kleingartenfunktionäre in der Erziehungsanstalt der Natur, dem Kleingartenverein Erholung ausgeht, muss man doch entweder an Unfähigkeit oder Vorsatz denken, wenn man erfährt, dass selbst Vorstandsmitglieder diese Sickergruben haben. Wenn selbst dieser Vorstand nicht in der Lage ist, eine geräumte Parzelle zu übernehmen, tippe ich eher auf Unfähigkeit mit böswilliger Ignoranz.
Ob die Einstellung „Wir sind Kaiser“ bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Herne ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Zur Not gibt es für den Landesverband wieder eine gute Presse vom Land, bzw. Bezirk.
Wenn Kleingärtner vom Kleingartenverein „Erholung“ e.V. demnächst Post von der Stadt Herne, eine Abmahnung wegen Verstöße gegen Satzung und Gartenordnung, bekommen, können sie sich bei „Ihrem gewählten Vorstand“ bedanken.
Nun warten wir bis zum 09.11.2017 auf den Gerichtsvollzieher, der dann die Arbeit dieser elitären Kleingartenfunktionärsclique übernimmt und uns endlich im Namen des Vereins enteignet. Die zu viel gezahlten Beiträge und Abgaben sehen wir vom Vorstand des Kleingartenvereins Erholung e.V. ja auch nicht wieder.
PS: 250€ bis 2600€ beträgt das Bußgeld für das ungeklärte Einleiten von häuslichem Abwasser im Gegensatz dazu 50€ für Hundekot.